AGB

§1 Geltung / Allgemeines

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von www.hochzeit-weigert.de – Inh. Christa Weigert (nachfolgend „Fotograf“ genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde/ist, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen
diese den vorliegenden AGB vor.

(2) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

(3) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von dem Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von dem Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

(4) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.

(5) Die vom Fotografen angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

§2 Fotografie & künstlerische Ausarbeitung

(1) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Eine Mindestanzahl an Bilddateien ist, wenn nötig, in einem gesonderten Vertrag zu regeln.

(2) An den Auftraggeber werden ausschließlich ausgewähltes sowie bearbeitetes Bildmaterial in JPG form ausgegeben. Der Auftragsnehmer ist nicht verpflichtet die Bilddateien nach der Übergabe der Bilddateien an den Auftraggeber weiter zu bevorraten. Die Herausgabe von RAW Dateien ist ausgeschlossen.

§3 Nutzungs- und Urheberrecht

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar

(2) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nichtkommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von CD/DVD oder wie vereinbart über.

(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.

(6) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

(7) Der Fotograf darf, sofern vorher schriftlich vereinbart, alle angefertigten Fotografien, auch die der Gäste für seine Eigenwerbung im Internet, für Wettbewerbe, Magazine, Messen, etc. veröffentlichen.

§4 Vergütung

(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.

(2) Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter CDs/ DVDs, Eigentum des Fotografen.

(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.

(4) Eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Honorars ist bei Buchung innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Wird eine Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf eine verbindliche Reservierung.

Kurzfristige Buchungen bei denen eine Überweisung nicht mehr möglich ist, sind am Tag des Auftrages direkt und ohne Aufforderung in bar zu bezahlen. Geschieht dies nicht erlischt auch hier das Recht auf eine verbindliche Buchung. Gegebenenfalls entstandene Aufwendungen wie Anreise & bereits getätigte Arbeitszeit werden vom Auftraggeber getragen. Die restlichen 70% sind bis spätestens 7 Tage nach Rechnungseingang zu zahlen.

(5) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb drei Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 35,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).

(6) Wenn die hier vereinbarte Leistung bis mindestens 5 Monate vor der Hochzeit von dem Kunden storniert wird, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte der Fotograf jedoch einen anderen Auftrag für diesen vereinbarten Termin abgesagt haben, wird der entstandene Schaden durch die geleistete Anzahlung beglichen. Nachweislich, für die vom Kunden stornierte Leistung, erbrachte Ausgaben (Hotelbuchung, Reisekosten für Flugtickets, etc.) werden, sofern diese nicht storniert werden können, zusätzlich in Rechnung gestellt.

(7) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. In diesem Fall wird das bereits gezahlte Honorar nicht zurück erstattet sondern auf einen Folgetermin angerechnet.

§5 Haftung / Gefahrübergang

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust der Bilddateien durch höhere Gewalt oder technischer Natur, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen, familiärer Todesfall etc.) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen schriftlich eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. Kein Beanstandungsgrund ist die Art der Aufnahmen und/oder Qualität der Aufnahmen.

§6 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

§7 Widerrufsrecht

(1) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit dem Auftragnehmer zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Musterformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.

(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§8 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.

(4) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(5) Diese AGB gelten ab dem 01.01.2016.